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wohnfreiheit ° Flexible Immobilienkonzepte

D-73033 Göppingen
Lutherstraße 9
PC-Fax: 03212.1030083
Mobil: +49.173.1767673
Skype: wohnfreiheit
Twitter: www.twitter.com/wohnfreiheit

Inhaber: Mladen Krčmar

e-Mail: info@wohnfreiheit.de
Internet: www.wohnfreiheit.de

Aufsichtsbehörde: Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen.
Gewerbeschein §34c nach Gewerbeordnung vom 20.12.1996, erteilt vom LRA Göppingen. Steuernummer: 314 / 30656 | Finanzamt Göppingen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen wohnfreiheit und Kunde als Verbraucher

1. Gültigkeit
Mit Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter eines von wohnfreiheit angebotenen Objektes bzw. einer Dienstleistung, erkennt der Nutzer unseren Provisionsanspruch an und es kommt ein Maklervertrag mit dem Miet-/Kaufinteressenten zu den Bedingungen der AGB zustande.

2. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen in Form von Offerten bzw. Exposés einschließlich der Objektnachweise sind streng vertraulich und ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen / Offerten ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die Zahlung der vollen unter Punkt 4. vereinbarten Provision zu entrichten.

3. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf erteilten Informationen des Verkäufers / Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

4. Provisonspflicht
Immobilienvermittlung: Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung von 4,76% Provision aus dem Gesamtkaufpreis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Mietverträgen beträgt die vom Mieter und Vermieter zu zahlende Provision das 2,38-fache der Monatsmiete, bei gewerblichen Mietverträgen das 3,57-fache, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Dienstleistungen: Bei reinen Finanzierungsvermittlungen über unsere Finanzierungspartner für ein Fremdobjekt erhalten wir 1,00% der vermittelten Finanzierungssumme als Provision. Unsere restlichen Dienstleistungsangebote werden schriftlich als Einzelaufträge gesondert festgehalten. Die gesamten Angebote entnehmen Sie unserer Angebots- und Preisliste.


Unsere Provisionen sind verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrages zur Zahlung fällig, die Finanzierungsvermittlung mit Unterzeichnung des Darlehensvertrages. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Für unsere weiteren Dienstleistungen bestehen schriftlich gesonderte Vereinbarungen und Fristen.


Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

5. Ersatz- und Folgegeschäft
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber in Zusammenhang mit der vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner / Dienstleister eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluß erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Vertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt anstatt es mieten, zu pachten bzw. umgekehrt oder eine von uns angebotene Dienstleistung mit unserem Vertragspartner in Anspruch nimmt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

6. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/Kaufvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel mit zu beurkunden. Die Kosten hierfür trägt der Makler.

7. Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Er Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

8. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

9. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

10. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

11. Aufwendungssatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrags entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertion, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

12. Einhaltung vereinbarter Termine
Der Miet- oder Kaufinteressent hat dafür zu sorgen, dass vereinbarte Termine zu Beratung und/oder Besichtigung pünktlich beginnen. Verspätet sich der Miet- oder Kaufinteressent um mehr als 30 Minuten und meldet sich nicht telefonisch, so braucht der Makler nicht länger zu warten. Die Ausfallentschädigung für die vom Miet- bzw. Kaufinteressent nicht wahrgenommene Beratungs- oder Besichtigungszeit wird in diesem Fall mit einem Stundensatz in Höhe von € 100.- zzgl. MwSt. (€ 119.-) berechnet. Bei einem Anfahrtsweg von mehr als 25 km werden die Kosten für die An- und Abfahrt sowie die Fahrtzeit zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Ein bestehender, fest vereinbarter und durch uns bestätigter (telefonisch, schriftlich oder E-Mail) Termin (hierzu gehören neben Besichtigungen auch Termine zur Beratung sowie Termine zur Durchführung sämtlicher Dienstleistungsangebote) kann bei einer Anfahrt (Ausgangsort ist D-73033 Göppingen) von bis zu 50 km 24 Stunden vor Terminbeginn fristgerecht storniert werden. Bei einer Anfahrt von 51 km bis 200 km gelten 48 Stunden, darüber hinaus mindestens 72 Stunden vorab als fristgerecht. Die Ausfallentschädigung für die vom Miet- bzw. Kaufinteressenten nicht wahrgenommene Beratungs- oder Besichtigungszeit wird in diesem Fall mit einem Stundensatz in Höhe von € 100.- zzgl. MwSt. (€ 119.-) berechnet. Bei einem Anfahrtsweg von mehr als 25 km werden die Kosten für die An- und Abfahrt sowie die Fahrtzeit zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

13. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf erteilten Informationen des Verkäufers / Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Die Firma wohnfreiheit haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Schadenersatzansprüche gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrags. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregeln im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.


Haftungshinweis:
wohnfreiheit übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links auf unserer Homepage. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Keine Abmahnung ohne Kontakt:
Sollte der Inhalt fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen sofort entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden im Sinne der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen und gegebenenfalls wird Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht.

14. Schlussbestimmungen
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührende Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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